Schulischer und beruflicher Teil der Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife (FHR) besteht aus einem schulischen und einem beruflichen Teil. Am Comenius-Kolleg können Studierende, die bereits eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung haben, nach dem vierten Semester die Fachhochschulreife erlangen. Sie gilt für alle Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen ohne weitere Vorbedingungen.
Wegen des Kulturföderalismus in Deutschland sollte vor oder bei der Bewerbung an einer Fachhochschule in anderen Bundesländern aber nachgefragt werden, ob dort auch der berufliche Teil anerkannt wird oder ob Praktika erforderlich sind.
 
Studierende ohne die genannten beruflichen Voraussetzungen können am Comenius-Kolleg nach dem vierten Semester den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen.