Aufnahmebedingungen am Comenius-Kolleg

Erstes Semester

● Mindestens 18 Jahre bei Eintritt in das erste Semester
● eine abgeschlossene Berufsausbildung (im Sinne des Berufsbildungsgesetzes)
oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem schulischen Bildungsgang
oder
eine zweijährige Berufstätigkeit
angerechnet werden:
➢ Dienstzeiten bei der Bundeswehr
➢ Wehrdienst oder Zivildienst
➢ abgeleistetes soziales Jahr
➢ anerkanntes freiwilliges Jahr
➢ Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person
➢ Arbeitslosigkeit kann angerechnet werden

● ein mittlerer Schulabschluss (FOR)
● Bewerberinnen und Bewerber ohne FOR legen eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ab.

Zweites oder drittes Semester

Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen, können für ein höheres Semester zugelassen werden, wenn

● der Kenntnisstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt (Einstufungstest)
und
● die zweite Fremdsprache in einem durchgängigen mindestens vierjährigen aufsteigenden Unterricht in einer zweiten Fremdsprachen einem Zeugnis des mittleren Abschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses (12 Halbjahreswochenstunden) attestiert und mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen wurde.